Havarie-Nr.  0171 991 2985

001 klaeranlage-3 klaeranlage-4

Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2023

Zum 31.12.2022 lief der 3-jährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren im Verbandsgebiet des AZV „Wilischthal“ aus. Die entsprechende Nachberechnung und Neukalkulation ergab zu erwartende Mehraufwendungen incl. der kalkulatorischen Kosten von ca. 1,1 Mio € im neuen Kalkulationszeitraum der Jahre 2023 bis 2025. Diesbezüglich ist, neben den aktuellen Preissteigerungen für nahezu alle benötigten Materialien und Leistungen, die Kostensteigerung für den Bezug von Strom mit ca. 380.000 € als größte Einzelposition zu nennen.

Im Ergebnis macht sich eine Anpassung der Abwassergebühren erforderlich, welche am 22.09.2022 in der Verbandversammlung des AZV „Wilischthal“ einstimmig beschlossen wurde. Zum 01.01.2023 steigt damit die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat von 6 € auf 10 € an, dies bedeutet pro Haushalt einen Mehraufwand von 48 € pro Jahr. Im gewerblichen Bereich erfolgt eine Staffelung der Grundgebühr je nach Abwassereinleitung. Die komplette Gebührenstruktur entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung der Neufassung der Abwassersatzung in der Ausgabe für Dezember 2022.

Der Verband hat damit in den nächsten 3 Jahren die notwendige wirtschaftliche Basis, um aktuelle technische, gesetzliche und umweltrelevante Anforderungen zu erfüllen, den stabilen Betrieb von Kanalnetz und zentraler Kläranlage sicher zu stellen und damit weiterhin einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung unserer Gewässer zu leisten.

Wahl des Verbandsvorsitzenden

In der am 22.09.2022 stattgefundenen Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ wurde Herr Knut Schreiter, Bürgermeister der Gemeinde Gelenau, als Verbandsvorsitzender des AZV „Wilischthal“ einstimmig wiedergewählt. Wir danken für die bisherige Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg.

Verwendung der Toilette zur Abfallentsorgung

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Feuchttücher, Hygiene-, Reinigungs-, Baby- oder Desinfektionstücher nicht in die Toilette gehören. Da diese Tücher aus Kunstfasern bestehen, extrem reißfest sind und sich kaum zersetzen, bereiten sie uns durch Knäuel- oder Zopfbildung zunehmend Probleme wie Verstopfungen im Kanalnetz und an Pumpwerken. Die erhöhten Kosten für Störungsbeseitigung werden letztendlich durch alle Bürger über die Abwassergebühr gezahlt.

Bitte benutzen Sie die Toilette nicht als Abfalleimer - auch Babywindeln, Wattestäbchen, Damenhygiene oder Essensreste gehören nicht ins Klo!

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an uns wenden.

Bauer
Geschäftsleiter AZV „Wilischthal“