Havarie-Nr.  0171 991 2985

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Abwassergebühren des AZV „Wilischthal“, gültig ab 01.01.2023

Die Abwassergebühren des AZV „Wilischthal“ gliedern sich in eine verbrauchsabhängige Gebühr pro m³ Abwasser (Mengengebühr) und eine Grundgebühr pro Wohneinheit (WE), nach Menge gestaffelt für Industrie und Gewerbe.

 

Einleitung in öffentliche Kanäle:

  Mengengebühr pro m³ Grundgebühr pro Monat
1 WE jede weitere WE
mit Behandlung in der zentralen Kläranlage 2,93 € 10,00 €  10,00 €
ohne Behandlung in der zentralen Kläranlage 1,47 € 4,00 €  4,00 €

WE = Wohneinheiten 

 

Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Schlamm der aus Kleinkläranlagen entnommen,
abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird (Entsorgungsgebühr)

  Entsorgungsgebühr pro m³
abflusslose Gruben für gesamtes häusliches Abwasser mit Fäkalie 16,50 €
Kleinkläranlagen (Klärschlamm) 23,45 €
abflusslose Fäkaliengruben mit WC (Fäkalabwasser) 27,68 €
abflusslose Fäkaliengruben ohne WC (Fäkalschlamm) 35,28 €

 

Grundgebühr für Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, sonstige Einleiter

Abwassereinleitung
pro Jahr in m³
Grundgebühr pro Monat
Abwasser mit Behandlung
in der zentralen Kläranlage
Abwasser ohne Behandlung
in der zentralen Kläranlage
 0 bis 25  10,00 €  4,00 €
26 bis 100 15,00 € 8,00 €
101 bis 200 17,00 € 11,00 €
201 bis 500 24,00 € 12,00 €
501 bis 1.000 27,00 € 15,00 €
1.001 bis 3.000 30,00 € 19,00 €
3.001 bis 10.000 80,00 € 24,00 €
10.000 bis 20.000 85,00 € 28,00 €
mehr als 20.000 95,00 € 39,00 €

Die Grundgebühren werden auch dann erhoben, sofern auf dem Grundstück eine Wohn- oder Gewerbenutzung nicht stattfindet und kein Trinkwasserverbrauch zu verzeichnen ist (Leerstand).

Alle hier veröffentlichten Angaben dienen nur zur Übersicht, rechtsverbindlich ist allein die aktuell gültige, öffentlich bekannt gemachte Abwassersatzung.